Arbeitnehmer, welche Arbeitsentgelt beziehen sind in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert. Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, wenn das Einkommen 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung übersteigt.
Arbeitnehmer, welche Arbeitsentgelt beziehen sind in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert. Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, wenn das Einkommen 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung übersteigt.
Fischer Finanzpartner GmbH
Wingertgasse 28
76228 Karlsruhe
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 0721-945650 oder direkt über den Kontaktbutton.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. info@fischer-finanzpartner.de oder Kontaktformular.
Tel. 0721 94565-0
Fax 0721 94565-45
www.fischer-finanzpartner.de
info@fischer-finanzpartner.de
© 2024 - Fischer Finanzpartner GmbH
Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.