Testamentsvollstreckung
“WAS MAN ERRINGT, BEHAUPTET MAN HARTNÄCKIGER ALS DAS, WAS MAN ERERBT HAT.”
J. W. von Goethe (deutscher Dichter)
Wie Goehte schon richtig meinte, geht es demjenigen, der etwas hinterlassen will, darum, sein behauptetes Gut sicher für die Zukunft verwahrt zu wissen. Doch leider müssen wir aus Erfahrung sagen, dass in neun von zehn Erbfällen ein Erbvertrag oder Testament vorliegt, das diesem Ziel widerspricht. Entweder gibt es gar keine Regelungen oder sie sind nicht konform mit der aktuellen Rechtslage.
- Wie können Sie sich sicher sein, was mit einer Auslandsimmobilie genau passiert?
- Wie steht es um die Fortführung Ihres Unternehmens?
- Was, wenn eines Ihrer Kinder zum Zeitpunkt Ihres Ablebens noch minderjährig ist?
- Was, wenn die Gefahr besteht, dass bei einem Ihrer Kinder Gläubiger auf den Plan treten?
- Sind Ihr Nachlass und Ihre Erben diesen Anforderungen im Erbfall gewachsen?
Dies sind nur einige Beispiele an Fragen, die sich stellen können, wenn es um das Testament oder den Erbvertrag geht – und es sind Fälle, die mit üblichen Vorlagen kaum zu regeln sind. Die Folgen sind meist Streitigkeiten – nicht zuletzt innerhalb der Erbengemeinschaft.
Wir setzen uns als Testamentvollstrecker dafür ein, dass Ihre Erben vor komplizierten Problemen im Rechtsgeflecht verschont bleiben und sorgen für eine gerechte Verteilung Ihres Vermögens – ohne Auseinandersetzung der Erben vor Gericht.
Wir haben als Testamentsvollstrecker den Auftrag, dem wohlverstandenen Willen des Vererbenden folgend, das Vermögen zu schützen, die Hinterbliebenen im Rahmen des Nachlasses finanziell abzusichern und so den Familienfrieden zu erhalten. Weiterhin setzten wir uns dafür ein, dass im Falle einer Testamentsvollstreckung der Nachlass vor einem Zugriff durch gesetzliche Vertreter schützt ist – was beim Vererben an Minderjährige (etwa nach einem Unfall mit tragischem Ausgang) wichtig ist. Dies kommt besonders beim Vererben von Unternehmensbeteiligungen zum Tragen. Nicht zuletzt können wir auch helfen, Erbschaftssteuern zu sparen.
- Haben Sie ein optimales Testament bzw. einen optimalen Erbvertrag?
- Glauben Sie, dass Ihr letzter Wille wunschgemäß ausgeführt wird?
- Haben Sie die Testamentsvollstreckung zum Teil Ihres letzten Willens gemacht?
- Sind Ihre Erben vor Streitigkeiten untereinander wirklich sicher?
Wir sind ausgebildete Spezialisten und zertifiziert als „Testamentsvollstrecker ebs“ nach den Kriterien der European Business School. Dies garantiert den umfassenden und aktuellen Ausbildungsstand in diesem Fachgebiet, den wir einsetzen, um Ihr Vermögen und Ihre Erben(gemeinschaft) zu schützen.