Erbschaftsplanung
“WER IN EINEM TESTAMENT NICHT BEDACHT WORDEN IST, FINDET TROST IN DEM GEDANKEN, DASS DER VERSTORBENE IHM VERMUTLICH DIE ERBSCHAFTSSTEUER ERSPAREN WOLLTE.”
Sir Peter Ustinov
(internationales Multitalent)
Denken Sie nicht auch eher an ein Ereignis in ferner Zukunft, wenn es um Themen wie Vererben und Verschenken, Testament oder Erbvertrag, Erbschaftsteuer, Tod und Hinterbliebenenversorgung geht? Wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen viel Zeit! Dennoch müssen wir verantwortungsbewusst auch Ausnahmen wie Krankheit oder Unfall in die Planung einbeziehen – aus Rücksicht auf Ihre Lebensleistung und auf Ihre Hinterbliebenen. Alles mit größter Sorgfalt zu regeln, heißt dabei auch, es nicht dem Gesetz, den Erben oder dem gar dem Zufall zu überlassen, was im Falle des Todes mit dem Vermögen passiert.
Als ob dieses Thema nicht schon sensibel genug wäre: Die verbindlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen einer ständigen Veränderung – mit besonders einschneidenden Entwicklungen in den Jahren 2009 und 2010. Nach unseren Erfahrungen ist davon auszugehen, dass neun von zehn Erbfällen nicht so verlaufen, wie vom Erblasser vorgesehen. Entweder weil Testamente, Erbverträge oder Verfügungen bzw. Vollmachten der derzeit gültigen Rechtslage nicht mehr angemessen sind, oder weil es gar kein Testament bzw. keinen Erbvertrag gibt.
Ihr Nachlass ist die Weitergabe Ihrer Lebensleistung – für uns ist dies Maßgabe zur größten Sorgfalt.
Wir sind Spezialisten für eine vorausschauende Nachlassplanung, um Ihr Vermögen Ihrem Wunsch entsprechend weiterzugeben. Wir analysieren hierzu systematisch die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse, informieren und beraten Sie zu Alternativen zur gesetzlichen Erbfolge. Hier arbeiten wir sehr eng mit führenden und erfahren deutschen Fachanwälten zusammen. So gestalten wir die Ausführung Ihres Willens vorausschauend und gesetzeskonform. Dabei garantieren wir ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge und minimieren den Aufwand der Nachlassverwaltung.
- Haben Sie sich bereits mit den Themen Erben und Schenken befasst?
- Was wünschen Sie Ihren Hinterbliebenen im Erbfall?
- Glauben Sie, dass Ihr letzter Wille wunschgemäß ausgeführt wird?
- Berücksichtigt Ihr Testament / Erbvertrag neueste gesetzliche Regelungen?